Mit der Einführung einer neuen Sonderausgabe ab dem Jahr 2022 soll für privat genutzte Immobilien der Anreiz gesetzt werden, in klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen zu investieren.
Zu diesen Maßnahmen zählen einerseits die „thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden“, das sind Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden oder der Austausch von Fenstern und Außentüren, sowie andererseits der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen ein klimafreundliches System.
Voraussetzung ist die Auszahlung einer Bundesförderung, um die bei der Kommunalkredit Public Consulting angesucht werden muss, sowie weiters, dass die Kosten abzüglich der Förderung einen bestimmten Betrag – bei der thermischen Sanierung € 4.000, beim Heizungstausch € 2.000 – übersteigen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das neue Sonderausgabenpauschale automatisch fünf Jahre lang ab dem Jahr der Auszahlung der Förderung vom Finanzamt berücksichtigt: jährlich € 800 für die thermische Sanierung und € 400 für den Heizungstausch.
Für vermietete Immobilien besteht freilich unverändert die Möglichkeit zur Absetzung solcher Maßnahmen als Werbungskosten, idR wird es sich um Instandsetzungsaufwand handeln.
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